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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: August 2002)

1. Geltungsbereich
1.1 Lieferungen und Leistungen der IBH IT-Service GmbH (nachfolgend 
IBH) erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen 
Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen in der jeweils gültigen 
Fachhandelspreisliste, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart 
ist.

1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden selbst dann keine 
Anwendung, wenn der Kunde im Zusammenhang mit seiner Bestellung auf 
diese hinweist und IBH diesen nicht widerspricht. Zusagen, Nebenabreden 
sowie Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 
bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des 
Schriftformerfordernisses.

2. Lieferungen und Leistungen
2.1 Angebote von IBH sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag 
kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung von IBH, spätestens mit 
Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande.

2.2 Inhalt und Umfang der von IBH geschuldeten Lieferungen und 
Leistungen ergeben sich mangels anderweitiger schriftlicher 
Vereinbarungen der Partner aus der Auftragsbestätigung von IBH.

2.3 Zumutbare Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in 
Rechnung gestellt werden.

2.4 IBH behält sich Produktänderungen, insbesondere im Zuge von 
Weiterentwicklungen vor, sofern die vereinbarten Leistungsdaten erreicht 
werden.

2.5 Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn sie werden 
ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. IBH kommt in jedem 
Fall nur dann in Verzug, wenn die Verzögerung von IBH verschuldet ist, 
die Leistung fällig ist und der Kunde IBH erfolglos eine angemessene, 
schriftliche Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat.

2.6 Liefertermine verlängern sich für IBH angemessen bei Störungen 
aufgrund höherer Gewalt und anderer von IBH nicht zu vertretender 
Hindernisse, wie etwa Störungen bei der Selbstbelieferung durch die 
Lieferanten, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen etc. IBH behält 
sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch derartige 
Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als sechs Wochen 
andauert.

2.7 Im Fall leichter Fahrlässigkeit ist ein Anspruch des Kunden auf 
Schadenersatz wegen Lieferverzugs ausgeschlossen, im Übrigen begrenzt 
auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5 % des vom 
Lieferverzug betroffenen Lieferwerts.

3. Prüfung und Gefahrenübergang
3.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, 

Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und Mangelhaftigkeit zu 
überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche Rüge innerhalb von fünf Tagen 
ab Lieferscheindatum, gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig 
geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei 
der Untersuchung nicht erkennbar war.

3.2 Die Gefahr einer Beschädigung oder eines Verlustes des 
Vertragsproduktes geht mit Übergabe an das Transportunternehmen von IBH 
auf den Kunden über.

3.3 Weist die gelieferte Ware erkennbare Schäden oder Fehlmengen auf, 
hat der Kunde diese bei Anlieferung schriftlich auf der 
Empfangsbescheinigung des Transportunternehmens zu vermerken. Der 
Vermerk muss den Schaden bzw. die Fehlmenge hinreichend deutlich 
kennzeichnen (Schadensanzeige gemäß - 438 HGB).

4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Preise ergeben sich aus der Auftragsbestätigung von IBH, 
ansonsten mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung aus der im 
Zeitpunkt der Annahme des Auftrags aktuellen IBH-Fachhandelspreisliste.

4.2 Die Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer ab 
Auslieferungslager von IBH. Eine handelsübliche Verpackung der 
gelieferten Produkte ist in den Preisen eingeschlossen. Sonstige 
Nebenleistungen oder Kosten des Versands, insbesondere Fracht, Umwelt- 
und Abwicklungspauschalen werden dem Kunden gesondert gemäß jeweils 
aktueller Fachhandelspreisliste in Rechnung gestellt.

4.3 IBH behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn 
nach Vertragsschluss Kostenerhöhungen - insbesondere infolge von 
Preiserhöhungen der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen - 
eintreten. Diese wird IBH dem Kunden auf Verlangen nachweisen.

4.4 Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. 
Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. Überschreitet der Kunde die 
eingeräumten Zahlungsfristen, werden ohne weitere Mahnung ab Eintritt 
der Fälligkeit Zinsen in Höhe von 8 % p. a. über dem jeweils gültigen 
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank auf den Kaufpreis geschuldet. 
Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens 
bleibt unberührt.

4.5 IBH ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, 
Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits 
Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, ist IBH berechtigt, die 
Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die 
Hauptleistungen anzurechnen.

4.6 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig 
festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann 
der Kunde nur wegen Gegenforderungen ausüben, die auf demselben 
Vertragsverhältnis beruhen. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen gilt jede 
einzelne Bestellung als gesondertes Vertragsverhältnis.

4.7 Wird von den Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund 
abgewichen, kann IBH jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen 
Barzahlung, Vorkasse oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen 
Forderungen einschließlich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart 
ist, werden zur sofortigen Zahlung fällig.

4.8 Die gewährte Zahlungsbedingung besteht hinsichtlich des von IBH für 
jeden Einzelauftrag vergebenen Kreditlimits. Übersteigt der Auftrag 
dieses Kreditlimit, behält sich IBH vor, den restlichen Auftragswert als 
Vorkasse anzufordern. Im Fall einer nachträglich eintretenden Änderung 
der Bonität ist IBH berechtigt, Barzahlung Zug um Zug gegen Lieferung, 
Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen und bei Nichterfüllung 
vom Vertrag zurückzutreten.

5. Datenverarbeitung
Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der IBH-Unternehmensgruppe mit 
Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine 
ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung von Daten, die IBH Im Rahmen 
vertraglicher Beziehungen bekannt geworden und zur Auftragsabwicklung 
notwendig sind. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass IBH die aus 
der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des 
Bundesdatenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke von IBH auch 
innerhalb der IBH-Unternehmensgruppe verwendet.

6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die gelieferten Produkte bleiben Eigentum von IBH bis zur Erfüllung 
aller, auch zukünftiger Forderungen aus dem Vertrag und darüber hinaus 
aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.

6.2 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im 
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. 
Seine künftigen Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware tritt 
der Kunde hiermit im jeweiligen Rechnungswert bis zur vollständigen 
Bezahlung sämtlicher in Ziffer 6.1 genannten Ansprüche zur Sicherheit an 
IBH ab. IBH darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese 
Abtretung offenlegen. Auf Verlangen von IBH Wird der Kunde IBH Namen und 
Anschrift seiner betroffenen Abnehmer sowie Art und Umfang seiner gegen 
diese bestehenden Ansprüche mitteilen.

6.3 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware ist 
dem Kunden nicht erlaubt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware 
wird der Kunde auf das Eigentum von IBH hinweisen und IBH Unverzüglich 
schriftlich benachrichtigen.

6.4 Eine Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder Umbildung der 
Vorbehaltsware erfolgt ausschließlich für IBH. In diesem Falle erwirbt 
IBH einen Miteigentumsanteil an der fertigen Ware bzw. an der neuen 
Sache, der dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der 
fertigen Ware bzw. der neuen Sache entspricht.

6.5 Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen 
oder Leistungen von IBH an den Kunden, oder bei Anhaltspunkten für eine 
Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden darf IBH zur 
Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Geschäftsräume des Kunden 
betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen bzw. die Abtretung von 
Herausgabeansprüchen des Kunden gegen seine Abnehmer verlangen.

6.6 Die Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch IBH gilt nicht 
als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.

6.7 Auf Verlangen des Kunden wird IBH Sicherheiten insoweit freigeben, 
als ihr Wert die zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 10 % 

übersteigt.

6.8 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im 
Eigentum von IBH. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ordnungsgemäße 
Aufbewahrung Sorge zu tragen und darf die Gegenstände nur aufgrund 
gesonderter Vereinbarung mit IBH über den Test- und Vorführzweck hinaus 
benutzen.

7. Gewährleistung
7.1 IBH gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen 
Mängeln behaftet sind und für die nach dem Vertrag vorausgesetzte 
Verwendung geeignet sind bzw. sich für die gewöhnliche Verwendung 
eignen. Dabei sind sich die Partner bewusst, dass es nach dem Stand der 
Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen 
Anwendungsbedingungen auszuschließen.

7.2 IBH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Funktionen von Software 
den Anforderungen des Kunden genügen und die Vertragsprodukte in der vom 
Kunden getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.

7.3 Sachmängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung 
von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher 
Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder wenn das Produkt durch den 
Kunden oder Dritte verändert, unsachgemäß installiert, gewartet, 
repariert, benutzt oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht 
den Installationsanforderungen der Hersteller entsprechen, es sei denn, 
der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den 
gerügten Mangel sind. Die Sachmängelhaftung entfällt ferner, wenn 
Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder 
unleserlich gemacht werden. Eine Haftung für Sachmängel besteht nur, 
sofern die Ursache des Sachmangels bereits im Zeitpunkt des 
Gefahrenübergangs vorlag.

7.4 Falls keine abweichende individuelle Regelung getroffen worden ist, 
verjähren Sachmängelansprüche in 24 Monaten und die Verjährung beginnt 
mit Ablieferung. Sachmängelhaftungsansprüche sind nur mit Zustimmung von 
IBH übertragbar. Weitergehende Garantie und Gewährleistungszusagen der 
Hersteller gibt IBH in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür 
selbst einzustehen.

7.5 Bei Vorliegen eines Sachmangels erfolgt nach Wahl von IBH zunächst 
Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum 
von IBH über. Ist IBH zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in 
der Lage, ist dies mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder 
beseitigt IBH Mängel nicht innerhalb einer angemessenen, schriftlich 
gesetzten Nachfrist, ist der Kunde zur Minderung des Kaufpreises oder 
zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Liefert IBH zum Zwecke der 
Nacherfüllung ein Ersatzprodukt, hat der Kunde das mangelhafte Produkt 
herauszugeben und Wertersatz für Gebrauchsvorteile zu leisten. Im Falle 
des Rücktritts wird dem Kunden ein Betrag gutgeschrieben, der sich aus 
dem Kaufpreis abzüglich der wertmäßigen Gebrauchsvorteile ergibt. Für 
die Ermittlung der Gebrauchsvorteile wird auf das Verhältnis der Nutzung 
des Gegenstandes durch den Käufer zur voraussichtlichen 
Gesamtnutzungsdauer abgestellt.

7.6 Alle mit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung verbundenen 
Nebenkosten (z. B. Transportkosten, Verpackungskosten) trägt der Kunde, 
es sei denn, dass sie zum Auftragswert außer Verhältnis stehen.

7.7 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Sachmangel 
nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den 
jeweils gültigen Verrechnungssätzen von IBH berechnet.

7.8 Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung, kostenpflichtigen 
Reparaturaufträgen und Retouren jeglicher Art gelten die jeweils 
aktuellen Abwicklungsrichtlinien des IBH-Reparaturmanagements bzw. die 
entsprechenden Verfahrensweisen in der jeweils aktuellen 
Fachhandelspreisliste.

7.9 Alle weiteren oder anderen als die in diesen Bestimmungen 
vorgesehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind 
ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes 
ergibt.
Die gesetzlichen Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf bleiben hiervon 
unberührt.

8. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
8.1 Der Kunde ist nicht befugt, Software zu verändern, zur Verwendung 
auf nicht kompatibler Hardware anzupassen oder in sonstiger Weise zu 
bearbeiten. Hinweise auf den Vertragsprodukten über Urheber-, Marken- 
oder andere Schutzrechte darf der Kunde weder beseitigen, abändern, 

überdecken noch in sonstiger Weise unkenntlich machen.

8.2 Der Kunde ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von IBH 
berechtigt, mitgeliefertes Dokumentationsmaterial für gewerbliche Zwecke 
zu übersetzen oder die Software zu vermieten. Leasingverträge über 
gelieferte Software können nur im Rahmen der jeweiligen 
Herstellerbedingungen bzw. unter Einhaltung der gesetzlichen 
Vorschriften abgeschlossen werden.

8.3 Jede Software ist beim Hersteller registriert und unterliegt im 
Hinblick auf die Nutzung den jeweiligen Herstellerbedingungen. Der Kunde 
ist verpflichtet, seine Abnehmer auf das Verbot der Mehrfachnutzung der 
Software und das Verbot der Weiterübertragung der Nutzungsrechte 
hinzuweisen. Er hat jede Vertragsverletzung eines Abnehmers unverzüglich 
an IBH zu melden.

8.4 IBH übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine 
gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der 
Kunde hat IBH von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen 
unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

8.5 Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des 
Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde IBH von allen Ansprüchen 
freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher 
Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden.

9. Haftung
9.1 Soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, 
sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchem Rechtsgrund 
- ausgeschlossen. IBH Haftet nicht für Schäden, die nicht am 
Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet IBH nicht 
für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.

9.2 Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht:
- wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von 
IBH beruht oder IBH vertragswesentliche Pflichten leicht fahrlässig 
verletzt hat.
- wenn Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz oder von IBH zu 
vertretender Unmöglichkeit geltend gemacht werden.
- bei von IBH eingeräumten Garantien.
- für Körperschäden, die auf einer Pflichtverletzung beruhen und die von 
IBH, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten 
sind.

9.3 Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des 
Vertragsschlusses vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden 
begrenzt.

9.4 Ist die Haftung von IBH ausgeschlossen oder begrenzt, gilt dies auch 
für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, 
Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9.5 Die Haftung für einen von IBH zu vertretenden Verlust von Daten oder 
Programmen ist zudem auf den Schaden begrenzt, der eingetreten ist bzw. 
wäre, wenn der Kunde seine Daten innerhalb angemessener Intervalle 
gesichert hat bzw. hätte (Backup).

9.6 In jedem Fall ist die Ersatzpflicht bei von IBH zu vertretenden 
Sachschäden begrenzt auf die Deckungssumme der von IBH abgeschlossenen 
Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung. IBH ist im Einzelfall 
bereit, die entsprechende Deckungssumme dem Kunden mitzuteilen.

10. Export- und Importgenehmigungen
10.1 Alle Vertragsprodukte und technisches Knowhow werden unter 
Einhaltung der derzeit gültigen AWG/AWV/EG-Dual-Use-Verordnung sowie der 
US-Ausfuhrbestimmungen von IBH geliefert und sind zur Benutzung und zum 
Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. 
Beabsichtigt der Kunde die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten, ist er 
verpflichtet, die hierzu erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Die 
Wiederausfuhr von Vertragsprodukten - einzeln oder in systemintegrierter 
Form - entgegen diesen Bestimmungen ist untersagt.

10.2 Der Kunde muss sich selbständig über die derzeit gültigen 
Bestimmungen und Verordnungen informieren (Bundesausfuhramt, 65760 
Eschborn/Taunus bzw. US-Department of Commerce, Office of Export 
Administration, Washington D. C. 20230). Unabhängig davon, ob der Kunde 
den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, 
obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige 
Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, 
bevor er solche Produkte exportiert. IBH hat keine Auskunftspflicht.

10.3 Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, 
mit und ohne Kenntnis der IBH, bedarf gleichzeitig der Übertragung der 
Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet in vollem Umfang bei 
Nichteinhaltung der einschlägigen Bestimmungen.

11. EG-Einfuhrumsatzsteuer
Ein Kunde mit Sitz außerhalb Deutschlands hat die Regelungen der 
Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union zu beachten, insbesondere 
unaufgefordert die Umsatzsteueridentifikationsnummer an IBH 
bekanntzugeben und bereitwillig notwendige Auskünfte zu erteilen. Bei 
Missachtung hat der Kunde IBH den dadurch entstehenden Aufwand zu erstatten.

12. Allgemeine Bestimmungen
12.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag 
abzutreten.

12.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dresden, wenn der Kunde 
Kaufmann ist. IBH ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen 
gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener 
UN-Abkommen (UNCITRAL) über den internationalen Warenkauf ist 
ausgeschlossen.


 
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