Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand: August 2002)
1. Geltungsbereich
1.1 Lieferungen und Leistungen der IBH IT-Service GmbH (nachfolgend
IBH) erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen in der jeweils gültigen
Fachhandelspreisliste, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart
ist.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden selbst dann keine
Anwendung, wenn der Kunde im Zusammenhang mit seiner Bestellung auf
diese hinweist und IBH diesen nicht widerspricht. Zusagen, Nebenabreden
sowie Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des
Schriftformerfordernisses.
2. Lieferungen und Leistungen
2.1 Angebote von IBH sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag
kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung von IBH, spätestens mit
Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande.
2.2 Inhalt und Umfang der von IBH geschuldeten Lieferungen und
Leistungen ergeben sich mangels anderweitiger schriftlicher
Vereinbarungen der Partner aus der Auftragsbestätigung von IBH.
2.3 Zumutbare Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in
Rechnung gestellt werden.
2.4 IBH behält sich Produktänderungen, insbesondere im Zuge von
Weiterentwicklungen vor, sofern die vereinbarten Leistungsdaten erreicht
werden.
2.5 Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn sie werden
ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. IBH kommt in jedem
Fall nur dann in Verzug, wenn die Verzögerung von IBH verschuldet ist,
die Leistung fällig ist und der Kunde IBH erfolglos eine angemessene,
schriftliche Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat.
2.6 Liefertermine verlängern sich für IBH angemessen bei Störungen
aufgrund höherer Gewalt und anderer von IBH nicht zu vertretender
Hindernisse, wie etwa Störungen bei der Selbstbelieferung durch die
Lieferanten, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen etc. IBH behält
sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch derartige
Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als sechs Wochen
andauert.
2.7 Im Fall leichter Fahrlässigkeit ist ein Anspruch des Kunden auf
Schadenersatz wegen Lieferverzugs ausgeschlossen, im Übrigen begrenzt
auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5 % des vom
Lieferverzug betroffenen Lieferwerts.
3. Prüfung und Gefahrenübergang
3.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit,
Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und Mangelhaftigkeit zu
überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche Rüge innerhalb von fünf Tagen
ab Lieferscheindatum, gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig
geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei
der Untersuchung nicht erkennbar war.
3.2 Die Gefahr einer Beschädigung oder eines Verlustes des
Vertragsproduktes geht mit Übergabe an das Transportunternehmen von IBH
auf den Kunden über.
3.3 Weist die gelieferte Ware erkennbare Schäden oder Fehlmengen auf,
hat der Kunde diese bei Anlieferung schriftlich auf der
Empfangsbescheinigung des Transportunternehmens zu vermerken. Der
Vermerk muss den Schaden bzw. die Fehlmenge hinreichend deutlich
kennzeichnen (Schadensanzeige gemäß - 438 HGB).
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Preise ergeben sich aus der Auftragsbestätigung von IBH,
ansonsten mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung aus der im
Zeitpunkt der Annahme des Auftrags aktuellen IBH-Fachhandelspreisliste.
4.2 Die Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer ab
Auslieferungslager von IBH. Eine handelsübliche Verpackung der
gelieferten Produkte ist in den Preisen eingeschlossen. Sonstige
Nebenleistungen oder Kosten des Versands, insbesondere Fracht, Umwelt-
und Abwicklungspauschalen werden dem Kunden gesondert gemäß jeweils
aktueller Fachhandelspreisliste in Rechnung gestellt.
4.3 IBH behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn
nach Vertragsschluss Kostenerhöhungen - insbesondere infolge von
Preiserhöhungen der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen -
eintreten. Diese wird IBH dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
4.4 Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig.
Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. Überschreitet der Kunde die
eingeräumten Zahlungsfristen, werden ohne weitere Mahnung ab Eintritt
der Fälligkeit Zinsen in Höhe von 8 % p. a. über dem jeweils gültigen
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank auf den Kaufpreis geschuldet.
Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens
bleibt unberührt.
4.5 IBH ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden,
Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits
Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, ist IBH berechtigt, die
Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die
Hauptleistungen anzurechnen.
4.6 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann
der Kunde nur wegen Gegenforderungen ausüben, die auf demselben
Vertragsverhältnis beruhen. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen gilt jede
einzelne Bestellung als gesondertes Vertragsverhältnis.
4.7 Wird von den Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund
abgewichen, kann IBH jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen
Barzahlung, Vorkasse oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen
Forderungen einschließlich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart
ist, werden zur sofortigen Zahlung fällig.
4.8 Die gewährte Zahlungsbedingung besteht hinsichtlich des von IBH für
jeden Einzelauftrag vergebenen Kreditlimits. Übersteigt der Auftrag
dieses Kreditlimit, behält sich IBH vor, den restlichen Auftragswert als
Vorkasse anzufordern. Im Fall einer nachträglich eintretenden Änderung
der Bonität ist IBH berechtigt, Barzahlung Zug um Zug gegen Lieferung,
Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen und bei Nichterfüllung
vom Vertrag zurückzutreten.
5. Datenverarbeitung
Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der IBH-Unternehmensgruppe mit
Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine
ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung von Daten, die IBH Im Rahmen
vertraglicher Beziehungen bekannt geworden und zur Auftragsabwicklung
notwendig sind. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass IBH die aus
der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des
Bundesdatenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke von IBH auch
innerhalb der IBH-Unternehmensgruppe verwendet.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die gelieferten Produkte bleiben Eigentum von IBH bis zur Erfüllung
aller, auch zukünftiger Forderungen aus dem Vertrag und darüber hinaus
aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
6.2 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt.
Seine künftigen Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware tritt
der Kunde hiermit im jeweiligen Rechnungswert bis zur vollständigen
Bezahlung sämtlicher in Ziffer 6.1 genannten Ansprüche zur Sicherheit an
IBH ab. IBH darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese
Abtretung offenlegen. Auf Verlangen von IBH Wird der Kunde IBH Namen und
Anschrift seiner betroffenen Abnehmer sowie Art und Umfang seiner gegen
diese bestehenden Ansprüche mitteilen.
6.3 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware ist
dem Kunden nicht erlaubt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware
wird der Kunde auf das Eigentum von IBH hinweisen und IBH Unverzüglich
schriftlich benachrichtigen.
6.4 Eine Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder Umbildung der
Vorbehaltsware erfolgt ausschließlich für IBH. In diesem Falle erwirbt
IBH einen Miteigentumsanteil an der fertigen Ware bzw. an der neuen
Sache, der dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der
fertigen Ware bzw. der neuen Sache entspricht.
6.5 Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen
oder Leistungen von IBH an den Kunden, oder bei Anhaltspunkten für eine
Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden darf IBH zur
Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Geschäftsräume des Kunden
betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen bzw. die Abtretung von
Herausgabeansprüchen des Kunden gegen seine Abnehmer verlangen.
6.6 Die Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch IBH gilt nicht
als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.
6.7 Auf Verlangen des Kunden wird IBH Sicherheiten insoweit freigeben,
als ihr Wert die zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 10 %
übersteigt.
6.8 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im
Eigentum von IBH. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ordnungsgemäße
Aufbewahrung Sorge zu tragen und darf die Gegenstände nur aufgrund
gesonderter Vereinbarung mit IBH über den Test- und Vorführzweck hinaus
benutzen.
7. Gewährleistung
7.1 IBH gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen
Mängeln behaftet sind und für die nach dem Vertrag vorausgesetzte
Verwendung geeignet sind bzw. sich für die gewöhnliche Verwendung
eignen. Dabei sind sich die Partner bewusst, dass es nach dem Stand der
Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen
Anwendungsbedingungen auszuschließen.
7.2 IBH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Funktionen von Software
den Anforderungen des Kunden genügen und die Vertragsprodukte in der vom
Kunden getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
7.3 Sachmängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung
von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher
Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder wenn das Produkt durch den
Kunden oder Dritte verändert, unsachgemäß installiert, gewartet,
repariert, benutzt oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht
den Installationsanforderungen der Hersteller entsprechen, es sei denn,
der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den
gerügten Mangel sind. Die Sachmängelhaftung entfällt ferner, wenn
Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder
unleserlich gemacht werden. Eine Haftung für Sachmängel besteht nur,
sofern die Ursache des Sachmangels bereits im Zeitpunkt des
Gefahrenübergangs vorlag.
7.4 Falls keine abweichende individuelle Regelung getroffen worden ist,
verjähren Sachmängelansprüche in 24 Monaten und die Verjährung beginnt
mit Ablieferung. Sachmängelhaftungsansprüche sind nur mit Zustimmung von
IBH übertragbar. Weitergehende Garantie und Gewährleistungszusagen der
Hersteller gibt IBH in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür
selbst einzustehen.
7.5 Bei Vorliegen eines Sachmangels erfolgt nach Wahl von IBH zunächst
Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum
von IBH über. Ist IBH zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in
der Lage, ist dies mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder
beseitigt IBH Mängel nicht innerhalb einer angemessenen, schriftlich
gesetzten Nachfrist, ist der Kunde zur Minderung des Kaufpreises oder
zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Liefert IBH zum Zwecke der
Nacherfüllung ein Ersatzprodukt, hat der Kunde das mangelhafte Produkt
herauszugeben und Wertersatz für Gebrauchsvorteile zu leisten. Im Falle
des Rücktritts wird dem Kunden ein Betrag gutgeschrieben, der sich aus
dem Kaufpreis abzüglich der wertmäßigen Gebrauchsvorteile ergibt. Für
die Ermittlung der Gebrauchsvorteile wird auf das Verhältnis der Nutzung
des Gegenstandes durch den Käufer zur voraussichtlichen
Gesamtnutzungsdauer abgestellt.
7.6 Alle mit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung verbundenen
Nebenkosten (z. B. Transportkosten, Verpackungskosten) trägt der Kunde,
es sei denn, dass sie zum Auftragswert außer Verhältnis stehen.
7.7 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Sachmangel
nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den
jeweils gültigen Verrechnungssätzen von IBH berechnet.
7.8 Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung, kostenpflichtigen
Reparaturaufträgen und Retouren jeglicher Art gelten die jeweils
aktuellen Abwicklungsrichtlinien des IBH-Reparaturmanagements bzw. die
entsprechenden Verfahrensweisen in der jeweils aktuellen
Fachhandelspreisliste.
7.9 Alle weiteren oder anderen als die in diesen Bestimmungen
vorgesehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind
ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes
ergibt.
Die gesetzlichen Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf bleiben hiervon
unberührt.
8. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
8.1 Der Kunde ist nicht befugt, Software zu verändern, zur Verwendung
auf nicht kompatibler Hardware anzupassen oder in sonstiger Weise zu
bearbeiten. Hinweise auf den Vertragsprodukten über Urheber-, Marken-
oder andere Schutzrechte darf der Kunde weder beseitigen, abändern,
überdecken noch in sonstiger Weise unkenntlich machen.
8.2 Der Kunde ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von IBH
berechtigt, mitgeliefertes Dokumentationsmaterial für gewerbliche Zwecke
zu übersetzen oder die Software zu vermieten. Leasingverträge über
gelieferte Software können nur im Rahmen der jeweiligen
Herstellerbedingungen bzw. unter Einhaltung der gesetzlichen
Vorschriften abgeschlossen werden.
8.3 Jede Software ist beim Hersteller registriert und unterliegt im
Hinblick auf die Nutzung den jeweiligen Herstellerbedingungen. Der Kunde
ist verpflichtet, seine Abnehmer auf das Verbot der Mehrfachnutzung der
Software und das Verbot der Weiterübertragung der Nutzungsrechte
hinzuweisen. Er hat jede Vertragsverletzung eines Abnehmers unverzüglich
an IBH zu melden.
8.4 IBH übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine
gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der
Kunde hat IBH von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen
unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
8.5 Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des
Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde IBH von allen Ansprüchen
freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher
Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden.
9. Haftung
9.1 Soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt,
sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchem Rechtsgrund
- ausgeschlossen. IBH Haftet nicht für Schäden, die nicht am
Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet IBH nicht
für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
9.2 Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht:
- wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von
IBH beruht oder IBH vertragswesentliche Pflichten leicht fahrlässig
verletzt hat.
- wenn Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz oder von IBH zu
vertretender Unmöglichkeit geltend gemacht werden.
- bei von IBH eingeräumten Garantien.
- für Körperschäden, die auf einer Pflichtverletzung beruhen und die von
IBH, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten
sind.
9.3 Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des
Vertragsschlusses vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden
begrenzt.
9.4 Ist die Haftung von IBH ausgeschlossen oder begrenzt, gilt dies auch
für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9.5 Die Haftung für einen von IBH zu vertretenden Verlust von Daten oder
Programmen ist zudem auf den Schaden begrenzt, der eingetreten ist bzw.
wäre, wenn der Kunde seine Daten innerhalb angemessener Intervalle
gesichert hat bzw. hätte (Backup).
9.6 In jedem Fall ist die Ersatzpflicht bei von IBH zu vertretenden
Sachschäden begrenzt auf die Deckungssumme der von IBH abgeschlossenen
Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung. IBH ist im Einzelfall
bereit, die entsprechende Deckungssumme dem Kunden mitzuteilen.
10. Export- und Importgenehmigungen
10.1 Alle Vertragsprodukte und technisches Knowhow werden unter
Einhaltung der derzeit gültigen AWG/AWV/EG-Dual-Use-Verordnung sowie der
US-Ausfuhrbestimmungen von IBH geliefert und sind zur Benutzung und zum
Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt.
Beabsichtigt der Kunde die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten, ist er
verpflichtet, die hierzu erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Die
Wiederausfuhr von Vertragsprodukten - einzeln oder in systemintegrierter
Form - entgegen diesen Bestimmungen ist untersagt.
10.2 Der Kunde muss sich selbständig über die derzeit gültigen
Bestimmungen und Verordnungen informieren (Bundesausfuhramt, 65760
Eschborn/Taunus bzw. US-Department of Commerce, Office of Export
Administration, Washington D. C. 20230). Unabhängig davon, ob der Kunde
den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt,
obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige
Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen,
bevor er solche Produkte exportiert. IBH hat keine Auskunftspflicht.
10.3 Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte,
mit und ohne Kenntnis der IBH, bedarf gleichzeitig der Übertragung der
Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet in vollem Umfang bei
Nichteinhaltung der einschlägigen Bestimmungen.
11. EG-Einfuhrumsatzsteuer
Ein Kunde mit Sitz außerhalb Deutschlands hat die Regelungen der
Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union zu beachten, insbesondere
unaufgefordert die Umsatzsteueridentifikationsnummer an IBH
bekanntzugeben und bereitwillig notwendige Auskünfte zu erteilen. Bei
Missachtung hat der Kunde IBH den dadurch entstehenden Aufwand zu erstatten.
12. Allgemeine Bestimmungen
12.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag
abzutreten.
12.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dresden, wenn der Kunde
Kaufmann ist. IBH ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen
gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener
UN-Abkommen (UNCITRAL) über den internationalen Warenkauf ist
ausgeschlossen.
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