IBH IT-Service GmbH

EDV-Beratungs- und Systemmanagementverträge

EDV-Beratungs- und Systemmanagementverträge sind Serviceverträge ohne herstellerspezifischen Produktsupport, die wir Ihnen im Allgemeinen als Rahmenvertrag anbieten. Inhaltlich decken diese Verträge hauptsächlich EDV-Management- und Consultingleistungen ab. Sie können aber auch als Ingenieurvertrag für System- und Softwaremanagementleistungen gemäß VOL/B vereinbart werden.

Viele EDV-Leiter bevorzugen diese Vertragsart zur allgemeinen Unterstützung bei Planung, Erweiterung, Überwachung und Management Ihrer EDV-Installation, insbesondere bei komplexen und kritischen Applikationen. Aufgrund der Komplexität der Systeme und der diversen installierten Softwareprodukte werden die Leistungen immer im engen Zusammenwirken mit einem erfahrenen Systemverantwortlichen oder dem EDV-Leiter des Auftraggebers realisiert.

Häufig dient ein EDV-Beratungs- und Systemmanagementvertrag als Ergänzung zu kundeneigenen Hardwarewartungsverträgen. Insbesondere, wenn einzelne Hardware-Komponenten beim jeweiligen Hersteller unter Wartung sind, die Hersteller aber keinen Support für das Gesamtsystem oder für die Software geben (können).

Das Servicefenster ist vom Grundsatz her auf die Normalarbeitzeit (NAZ) und die Standardrufzeit eingegrenzt. Damit können sie Aufträge in der normalen Büroarbeitszeit (Montag – Freitag, 8.00 – 17.00 Uhr, außer Feiertage) auslösen. Spätestens am nächsten Arbeitstag wird sich einer unserer Techniker mit Ihnen in Verbindung setzen, um das Problem zu lösen bzw. mit der Fehleranalyse zu beginnen.
Die angefallenen Dienstleistungen werden Ihnen dann nach tatsächlichem Aufwand auf der Grundlage unserer Service-Protokolle in Rechnung gestellt.


Der EDV-Beratungs- und Systemmanagementvertrag in Kürze:
  • Kein herstellerspezifischer Produktsupport
  • Leistungserbringung in der Regel über Telefon- und Online-Support
  • Servicefenster in der Normalarbeitszeit
  • Standardrufzeit