|
|
|
|
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Internet-Dienstleistungen
1. Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der IBH IT-Service GmbH, nachfolgend kurz IBH genannt, die im Zusammenhang mit Internet-Diensten erbracht werden. Diese Leistungen werden jeweils durch gesonderte Verträge im Rahmen der allgemeinen Verfügbarkeit und speziellen Nutzungskonditionen der jeweiligen Dienste vereinbart.
2. Vertragsabschluss
Verträge zwischen den Vertragspartnern werden nur schriftlich geschlossen. Soweit IBH auch den Vertragsabschluß durch Online-Kommunikation (z.B. E-Mail) anbietet, gelten dafür gesonderte Geschäftsbedingungen.
3. Pflichten des Kunden
a) Der Kunde ist selbst in vollem Umfang dafür verantwortlich, daß die Nutzung der Leistungen von IBH nur im Rahmen des rechtlich zulässigen und insbesondere unter Beachtung aller maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Auflagen erfolgt. Er stellt IBH hiermit von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflichten resultieren können.
b) Der Kunde stellt die Einhaltung der anerkannten Grundsätze der Datensicherheit entsprechend dem aktuellen technischen Stand eigenverantwortlich sicher.
c) Der Kunde wird im eigenen Interesse und in zumutbarem Umfang erkennbare Störungen an Leistungen von IBH umgehend mitteilen, um dadurch eine eventuell notwendige Fehlerbehebung zu unterstützen.
Wenn der Kunde einen Leistungsausfall geltend macht oder eine Leistungsstörung mitteilt und IBH aufgrund dieser Tatsache beim Kunden vor Ort tätig wird, allerdings feststellt, daß die Störung vom Kunden zu vertreten ist, so vergütet der Kunde IBH den anfallenden Aufwand nach den Regelleistungssätzen von IBH.
Der Kunde wird die Störungsmitteilungen an die Supportabteilung von IBH richten, die während der üblichen Geschäftszeiten von IBH Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 17.00 Uhr verfügbar ist. Die Kontaktaufnahme ist möglich über die Rufnummer +49 351 477 77 30, per Fax +49 351 477 77 39 oder per Email support@ibh.de. Erweiterte Verfügbarkeitszeiten sind Gegenstand separater Wartungsverträge bzw. Vereinbarungen.
d) Verstöße des Kunden gegen seine Verpflichtungen berechtigen IBH zur außerordentlichen Kündigung der betroffenen sowie weiterer, zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Leistungen, sofern die Verstöße nicht unerheblich sind. IBH wird den Kunden, soweit dies angemessen ist, zuvor auf den Verstoß hinweisen und zur Beseitigung des Verstoßes mit angemessener Fristsetzung auffordern.
e) IBH kann nach eigenem Ermessen Details der vertraglichen Leistungen aktuellen Gegebenheiten insbesondere technischen Weiterentwicklungen anpassen.
f) Der Kunde wird IBH unverzüglich über Veränderungen von Voraussetzungen seiner Tarifeinordnung sowie eine massgebliche Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse informieren.
4. Leistungen von IBH
a) Die Details der Leistungen von IBH werden in schriftlichen Verträgen und entsprechenden aktuellen Preislisten zwischen den Vertragspartnern vereinbart.
b) Soweit IBH zusätzliche Leistungen ohne gesondertes Entgelt anbietet, behält sich IBH vor, diese einzustellen, ohne daß dem Kunden hieraus Ansprüche erwachsen.
c) Die Leistungen werden von IBH gegen Vergütung entsprechend den jeweils gültigen Preislisten erbracht. Abweichungen davon bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Mündliche Nebenabreden gelten als nicht vereinbart.
d) IBH gibt für die Internet-Einwahl eine spezielle Zugangsnummer bekannt. Bei Benutzung dieser Zugangsnummer gelten die im jeweiligen Vertrag genannten Sondertarife für die Einwahl in das Internet. Sofern bei Business-Zugängen kein Callback verwendet wird und IBH den Kunden zu irgendeinem Zeitpunkt anwählen muß, so werden die Telefoneinheiten für die Datenübertragung vom IBH-Netzknoten zum Kunden mit den jeweils in der aktuellen Preisliste ausgewiesenen Beträgen in Rechnung gestellt.
5. Zahlungsbedingungen
a) IBH rechnet seine Leistungen gegenüber dem Kunden grundsätzlich nach eigener Wahl, monatlich oder quartalsweise ab. Für Geschäftskundentarife ist die Abrechnungsbasis das Volumen der vom Kunden gesendeten und empfangenen IP-Pakete.
b) Bei den Geschäftskundentarifen handelt es sich um reine Nettopreise, gesetzlich anfallende Mehrwertsteuer entrichtet der Kunde zusätzlich. Bei den Privatkundentarifen ist die Mehrwertsteuer in allen Preisen bereits enthalten.
c) Rechnungen von IBH sind 14 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung ohne jeglichen Abzug fällig. Entscheidend ist die Gutschrift auf dem angegebenen Geschäftskonto von IBH.
Der Kunde kann der erfolgten Abrechnung innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung schriftlich widersprechen. Erfolgt in dieser Zeit kein Widerspruch, gilt die Abrechnung im Umfang und in der Höhe als akzeptiert.
d) IBH kann Fälligkeitszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnen.
e) IBH behält sich vor, Zahlung mittels Vorkasse oder Lastschriftverfahren zu verlangen.
6. Zahlungsverzug
a) Wird eine Vergütung für IBH nicht rechtzeitig beglichen, kann IBH jegliche weitere Leistung zurückhalten und sämtliche Vergütungen für die bislang erbrachten Leistungen abrechnen und fälligstellen.
b) Leistet der Kunde auch auf eine schriftliche Mahnung mit angemessener Fristsetzung trotz Fristablauf die Zahlung nicht vollständig, ist IBH berechtigt, die Verträge mit dem Kunden ganz oder teilweise außerordentlich zu kündigen. Weitere Ansprüche von IBH wegen Verzug des Kunden bleiben unberührt.
7. Vertragsdauer und Kündigung
a) Verträge über die Leistungen von IBH treten mit ihrem wirksamen Abschluß in Kraft. Sie werden entweder befristet oder auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Befristete Verträge können nicht ordentlich gekündigt werden. Die Fristen für die ordentliche Kündigung unbefristeter Verträge sind im jeweiligen Vertrag geregelt.
b) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung, insbesondere aus den vertraglichen Gründen, bleibt unberührt.
c) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
8. Gewährleistung
a) Soweit in einem Vertrag über konkrete Leistungen von IBH nichts Abweichendes geregelt ist, übernimmt IBH folgende Gewährleistung:
- IBH wird für die Dauer von 6 Monaten ab Erbringung der jeweiligen Hardwareleistung vom Kunden gemäß Absatz 3c mitgeteilte Störungen und Mängel dieser Leistung unverzüglich und unentgeltlich nachbessern, wenn diese erheblich sind.
- Schlägt die Mängelbeseitigung durch IBH fehl, kann der Kunde IBH schriftlich eine angemessene Nachfrist für die Mängelbeseitigung setzen. Läuft auch diese Nachfrist erfolglos ab, kann der Kunde die Vergütung angemessen mindern oder den Vertrag über die betreffende Leistung außerordentlich kündigen, wenn er die außerordentliche Kündigung bei der Nachfristsetzung angekündigt hat.
- Die Gewährleistung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt. Zusicherungen durch IBH bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
b) Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb von 6 Monaten ab Erbringung der betroffenen, ursprünglichen Leistung.
9. Haftung
a) IBH übernimmt keinerlei Verantwortung und/oder Haftung für die Nutzung der durch Leistungen von IBH übermittelten Inhalte.
b) Der Kunde ist für die Zulässigkeit der von ihm übermittelten und empfangenen Inhalte ausschließlich selbst verantwortlich. Er stellt IBH hiermit von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung rechtlicher Anforderungen an Kommunikationsinhalte entstehen können.
c) IBH ist berechtigt, Kommunikationsleistungen ganz oder teilweise zu sperren, wenn IBH nach billigem Ermessen vermuten darf, daß die Kommunikationsleistungen zur Übermittlung möglicherweise rechtlich unzulässiger Inhalte verwendet werden oder durch rechtliche Maßnahmen hierzu aufgefordert ist.
Im übrigen übernimmt IBH neben der Gewährleistung gemäß Punkt 8a nur folgende Haftung:
- IBH haftet ohne Begrenzung der Schadenshöhe für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung von Schäden durch ihre gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten.
- IBH haftet unter Beschränkung auf die typischen und vorhersehbaren Schäden für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch eigene Mitarbeiter und die von ihr eingeschalteten Erfüllungsgehilfen.
- IBH haftet daneben nicht für sonstige durch Erfüllungsgehilfen fahrlässig verursachte Schäden.
d) Soweit von IBH bereits vielleicht für leichte Fahrlässsigkeit gehaftet wird, ist die Haftung pro Kalenderjahr im ganzen auf die Höhe der im gleichen Zeitraum vom Kunden zu zahlenden Vergütung beschränkt.
e) IBH haftet nur für Mangelschäden und unmittelbare Mangel-Folgeschäden. IBH haftet nicht für mittelbare Schäden und Vermögensschäden, insbesondere nicht für entgangene Gewinne oder nicht erzielte Einsparungen.
f) Die Haftung von IBH für Personenschäden, Arglist und das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, soweit die Schäden gerade durch die Zusicherung vermieden werden sollten, bleibt unberührt.
10. Geheimhaltung und Datenschutz
a) Die Vertragspartner werden Unterlagen des anderen Vertragspartners, die ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind, vertraulich behandeln und vor der unbefugten Kenntnisnahme durch Dritte sorgfältig schützen. Dies gilt nicht für Informationen und Unterlagen, die dem anderen Vertragspartner bereits bekannt waren oder allgemein zugänglich sind.
b) Der Kunde ist eigenständig verantwortlich für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen.
c) Der Kunde willigt in die elektronische Speicherung und Verarbeitung seiner Daten durch IBH im Rahmen der Zwecke dieses Vertragsverhältnisses ein.
11. Schlußbestimmungen
a) Diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen die Regelungen der jeweiligen Einzelverträge vor. Die allgemeinen Geschäftsbdingungen gelten gleichwohl ergänzend; auch für zukünftige Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
b) Der Kunde kann Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit IBH nur mit vorheriger, schriftlicher Einwilligung durch IBH auf einen Dritten übertragen.
c) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schrftlichen Regelungen der Einzelverträge geben die Vereinbarungen der Vertragspartner vollständig wieder. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform durch Vertragsnachträge, was auch für diese Klausel gilt.
d) Die Vertragspartner können gegenüber ihren Pflichten aus dem jeweiligen Einzelvertrag nur Zurückbehaltungsrechte geltend machen und/oder Aufrechnung erklären, wenn die Gegenansprüche aus den jeweiligen Einzelverträgen stammen und entweder unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt nur insoweit, als in den vertraglichen Vereinbarungen einschließlich dieser Geschäftsbedingungen keine Ausnahmen vereinbart sind. IBH hat darüber hinaus ein Zurückbehaltungsrecht an den von IBH eingerichteten Internet-Domains.
e) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags nicht rechtswirksam sein oder ihre
Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren, oder sollte sich in diesem
Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen Vertragsbestimmung
oder zur Ausfüllung einer Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit
möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden,
sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.
f) Erfüllungsort für die Leistungen beider Vertragspartner und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern ist Dresden.
g) Die Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern unterliegen deutschem Recht, insbesondere BGB und HGB. Die Anwendungen des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
|
|
|
|