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Sicherheitstechnik bei der IBH

Weil es um mehr als nur Alarmanlagen und Rauchmelder geht
Was ist überhaupt Sicherheitstechnik?
Der Begriff „Sicherheitstechnik“ steht für alle elektronischen Einrichtungen, die zum Schutz von Personen und Werten in Gebäuden installiert und betrieben werden. Es handelt sich also um die technische Gebäudesicherheit einschließlich der technischen und organisatorischen Schnittstellen zu angrenzenden Systemen.
Sicherheitstechnik hat grundsätzlich drei Wirkungsziele:
- Als Sicherungstechnik benannt: Technische Prävention durch Vorbeugungs- und Schutzmaßnahmen
- Als Sicherheitsmelde- und -Überwachungstechnik bezeichnet: Frühzeitige Erkennung und Meldung von Schutzverletzungen
- Als sicherheitstechnische Systemintegration beschrieben: Intelligente Vernetzung mit angrenzender Haus- und Gebäudetechnik
Während sich die Sicherungstechnik mit vorbeugenden Maßnahmen gegen den Eintritt von Ereignissen (Handlungen, Delikten und anderen unerwünschten Zuständen) befasst, die durch Personen in böswilliger Absicht begangen werden, sowie mit der Begrenzung oder Beherrschung solcher Vorfälle und des daraus resultierenden Schadens, übernimmt die Melde- und Überwachungstechnik die Alarmierung zur effektiven Schadensbekämpfung (z.B. die Feuerwehr) und Verfolgung (z. B. die Polizei).*
Jahrelange Erfahrung im Bereich Physische Infrastruktur
Seit langem ist die Abteilung Physische Infrastruktur der IBH bei ihren Kunden, baut dort sicherheitstechnische Anlagen ein und hält sie auch instand. Seit Anfang Mai 2024 wurde das Team durch eine Leiterin Sicherheitstechnik ergänzt, die durch ihre jahrelange Berufserfahrung im Bereich der Installation und Planung von Brand-, Einbruch-, Video- und Zutrittskontrollanlagen die Kollegen unterstützen kann und somit auch die IBH voranbringt.
Brandmeldeanlagen: Zwischen Normen, Unsichtbarkeit und praktischen Lösungen
Im vergangenen Jahr hatte die IBH unter anderem in einem größeren Objekt eine Brandmeldeanlage installiert und in Betrieb genommen.
Eine Herausforderung, die fast in jedem Objekt auftritt, ist der schmale Grat zwischen Einhaltung von Normen und Richtlinien und dem Wunsch nach „Unsichtbarkeit“ der Technik. Hier war unsere Leiterin eine große Bereicherung und hat bei der Planung die IBH und den Kunden unterstützt, um normkonform und praktikabel das Gebäude mit einer Brandmeldeanlage auszustatten.
Im Laufe der Bauzeit stellte sich heraus, dass die Architektur der Decke eine größere Herausforderung war.
Nun denkt der eine oder andere „was ist da so schlimm dran?“.
Hier war es die Auslegung einer DIN zur Verteilung und Anzahl der Rauchmelder an der Decke. Die Auslegung des kundenseitigen Planers und der IBH lag mit der des Sachverständigen für sicherheitstechnische Gebäudeausrüstung weit auseinander.
Was nun?
Dann ist es in einigen Fällen und unter bestimmten Voraussetzungen möglich, durch einen Beweis der Funktionalität die Auslegung der DIN zu beweisen. In diesem Fall half ein Rauchtest eine Einigung zu erzielen.
An dem Beispiel ist erkennbar, dass es nicht nur darauf ankommt alle Normen zu kennen, sondern auch darauf, wie sie angewandt werden. Weiterhin verlangt es immer eine enge und offene Kommunikation mit allen Beteiligten, um eine Lösung zu erzielen, die alle mittragen können.
Weitere Informationen zum Thema Sicherheitstechnik finden Sie auf unserer Website unter der Rubrik: Physische Infrastruktur – Sicherheitstechnik.
*https://www.baunetzwissen.de/sicherheitstechnik/fachwissen/grundlagen/der-begriff-und-geltungsbereich-sicherheitstechnik-164722
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