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Allgemeine Geschäftsbedingungen der IBH IT-Service GmbH im Bereich IT
(Stand: Februar 2021)
1. Geltungsbereich
1.1 Lieferungen und Leistungen der IBH IT-Service GmbH (nachfolgend IBH genannt) erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen in der jeweils gültigen Fachhandelspreisliste, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden selbst dann keine Anwendung, wenn der Kunde im Zusammenhang mit seiner Bestellung auf diese hinweist und IBH diesen nicht widerspricht. Zusagen, Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
2. Lieferungen und Leistungen
2.1 Angebote von IBH sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung von IBH, spätestens mit Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande.
2.2 Inhalt und Umfang der von IBH geschuldeten Lieferungen und Leistungen ergeben sich mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen der Partner aus der Auftragsbestätigung von IBH.
2.3 Zumutbare Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
2.4 IBH behält sich Produktänderungen, insbesondere im Zuge von Weiterentwicklungen vor, sofern die vereinbarten Leistungsdaten erreicht werden.
2.5 Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. IBH kommt in jedem Fall nur dann in Verzug, wenn die Verzögerung von IBH verschuldet ist, die Leistung fällig ist und der Kunde IBH erfolglos eine angemessene, schriftliche Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat.
2.6 Liefertermine verlängern sich für IBH angemessen bei Störungen aufgrund höherer Gewalt und anderer von IBH nicht zu vertretender Hindernisse, wie etwa Störungen bei der Selbstbelieferung durch die Lieferanten, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen etc. IBH behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch derartige Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als sechs Wochen andauert.
2.7 Im Fall leichter Fahrlässigkeit ist ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzugs ausgeschlossen, im Übrigen begrenzt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5% des vom Lieferverzug betroffenen Lieferwerts.
3. Prüfung und Gefahrenübergang
3.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und Mangelhaftigkeit zu überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche Rüge innerhalb von fünf Tagen ab Lieferscheindatum, gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
3.2 Im Falle mangelhafter Ware, darf der Kunde darüber nicht verfügen, d. h. nicht teilen, weiterverkaufen oder weiterverarbeiten, solange keine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist. In besonderen Fällen hält sich IBH das Recht vor, ein Beweissicherungsverfahren durch einen externen Sachverständigen durchführen zu lassen.
3.3 Die Gefahr einer Beschädigung oder eines Verlustes des Vertragsproduktes geht mit Übergabe an das Transportunternehmen von IBH auf den Kunden über (Incoterm EXW).
3.4 Die Ware kann auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden von IBH versichert werden. Die Kosten dafür trägt der Kunde.
3.5 Wird der Versand der Ware durch den Kunden, schuldhaft oder nicht, verzögert, dann lagert IBH die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit Annahmeverzug auf den Kunden über. In diesem Falle steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. 3.6 Weist die gelieferte Ware erkennbare Schäden oder Fehlmengen auf, hat der Kunde diese bei Anlieferung schriftlich auf der Empfangsbescheinigung des Transportunternehmens zu vermerken. Der Vermerk muss den Schaden bzw. die Fehlmenge hinreichend deutlich kennzeichnen (Schadensanzeige gemäß §438 HGB).
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Preise ergeben sich aus der Auftragsbestätigung von IBH, ansonsten mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung aus der im Zeitpunkt der Annahme des Auftrags aktuellen IBH-Fachhandelspreisliste.
4.2 Die Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer ab Auslieferungslager von IBH. Eine handelsübliche Verpackung der gelieferten Produkte ist in den Preisen eingeschlossen. Sonstige Nebenleistungen oder Kosten des Versands, insbesondere Fracht, Umwelt- und Abwicklungspauschalen werden dem Kunden gesondert gemäß jeweils aktueller Fachhandelspreisliste in Rechnung gestellt.
4.3 IBH behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Vertragsschluss Kostenerhöhungen - insbesondere infolge von Preiserhöhungen der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen - eintreten. Diese wird IBH dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
4.4 Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. Überschreitet der Kunde die eingeräumten Zahlungsfristen, werden ohne weitere Mahnung ab Eintritt der Fälligkeit Zinsen in Höhe von 8% p.a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank auf den Kaufpreis geschuldet. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
4.5 IBH ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, ist IBH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
4.6 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenforderungen ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen gilt jede einzelne Bestellung als gesondertes Vertragsverhältnis.
4.7 Wird von den Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen, kann IBH jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorkasse oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden zur sofortigen Zahlung fällig.
4.8 Die gewährte Zahlungsbedingung besteht hinsichtlich des von IBH für jeden Einzelauftrag vergebenen Kreditlimits. Übersteigt der Auftrag dieses Kreditlimit, behält sich IBH vor, den restlichen Auftragswert als Vorkasse anzufordern. Im Fall einer nachträglich eintretenden Änderung der Bonität ist IBH berechtigt, Barzahlung Zug um Zug gegen Lieferung, Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen und bei Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten.
5. Datenverarbeitung
5.1 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der IBH-Unternehmensgruppe mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung von Daten, die IBH Im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt geworden und zur Auftragsabwicklung notwendig sind. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass IBH die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke von IBH auch innerhalb der IBH-Unternehmensgruppe verwendet.
5.2 Bei Erfordernis gibt IBH kundenspezifische Daten im Rahmen der Auftragsabwicklung (z. B. Erwerb von Lizenzen oder Serviceleistungen) im erforderlichen Umfang an Lieferanten oder Hersteller weiter.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die gelieferten Produkte bleiben Eigentum von IBH bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus dem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
6.2 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Seine künftigen Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware tritt der Kunde hiermit im jeweiligen Rechnungswert bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher in Ziffer 6.1 genannten Ansprüche zur Sicherheit an IBH ab. IBH darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offenlegen. Auf Verlangen von IBH wird der Kunde IBH Namen und Anschrift seiner betroffenen Abnehmer sowie Art und Umfang seiner gegen diese bestehenden Ansprüche mitteilen.
6.3 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware ist dem Kunden nicht erlaubt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von IBH hinweisen und IBH Unverzüglich schriftlich benachrichtigen.
6.4 Eine Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt ausschließlich für IBH. In diesem Falle erwirbt IBH einen Miteigentumsanteil an der fertigen Ware bzw. an der neuen Sache, der dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der fertigen Ware bzw. der neuen Sache entspricht.
6.5 Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von IBH an den Kunden, oder bei Anhaltspunkten für eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden darf IBH zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen bzw. die Abtretung von Herausgabeansprüchen des Kunden gegen seine Abnehmer verlangen.
6.6 Die Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch IBH gilt nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.
6.7 Auf Verlangen des Kunden wird IBH Sicherheiten insoweit freigeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 10%übersteigt.
6.8 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum von IBH. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Aufbewahrung Sorge zu tragen und darf die Gegenstände nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit IBH über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzen.
7. Gewährleistung
7.1 IBH gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen Mängeln behaftet sind und für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet sind bzw. sich für die gewöhnliche Verwendung eignen. Dabei sind sich die Partner bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
7.2 IBH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Funktionen von Software den Anforderungen des Kunden genügen und die Vertragsprodukte in der vom Kunden getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
7.3 Sachmängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte verändert, unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen der Hersteller entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Sachmängelhaftung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Eine Haftung für Sachmängel besteht nur, sofern die Ursache des Sachmangels bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag.
7.4 Falls keine abweichende individuelle Regelung getroffen worden ist, verjähren Sachmängelansprüche in 24 Monaten und die Verjährung beginnt mit Ablieferung. Sachmängelhaftungsansprüche sind nur mit Zustimmung von IBH übertragbar. Weitergehende Garantie und Gewährleistungszusagen der Hersteller gibt IBH in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.
7.5 Bei Vorliegen eines Sachmangels erfolgt nach Wahl von IBH zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von IBH über. Ist IBH zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage, ist dies mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder beseitigt IBH Mängel nicht innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist, ist der Kunde zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Liefert IBH zum Zwecke der Nacherfüllung ein Ersatzprodukt, hat der Kunde das mangelhafte Produkt herauszugeben und Wertersatz für Gebrauchsvorteile zu leisten. Im Falle des Rücktritts wird dem Kunden ein Betrag gutgeschrieben, der sich aus dem Kaufpreis abzüglich der wertmäßigen Gebrauchsvorteile ergibt. Für die Ermittlung der Gebrauchsvorteile wird auf das Verhältnis der Nutzung des Gegenstandes durch den Käufer zur voraussichtlichen Gesamtnutzungsdauer abgestellt.
7.6 Alle mit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten (z. B. Transportkosten, Verpackungskosten) trägt der Kunde, es sei denn, dass sie zum Auftragswert außer Verhältnis stehen.
7.7 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Sachmangel nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen von IBH berechnet.
7.8 Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung, kostenpflichtigen Reparaturaufträgen und Retouren jeglicher Art gelten die jeweils aktuellen Abwicklungsrichtlinien des IBH-Reparaturmanagements bzw. die entsprechenden Verfahrensweisen in der jeweils aktuellen Fachhandelspreisliste.
7.9 Alle weiteren oder anderen als die in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt. Die gesetzlichen Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf bleiben hiervon unberührt.
8. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
8.1 Der Kunde ist nicht befugt, Software zu verändern, zur Verwendung auf nicht kompatibler Hardware anzupassen oder in sonstiger Weise zu bearbeiten. Hinweise auf den Vertragsprodukten über Urheber-, Marken- oder andere Schutzrechte darf der Kunde weder beseitigen, abändern, überdecken noch in sonstiger Weise unkenntlich machen.
8.2 Der Kunde ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von IBH berechtigt, mitgeliefertes Dokumentationsmaterial für gewerbliche Zwecke zu übersetzen oder die Software zu vermieten. Leasingverträge über gelieferte Software können nur im Rahmen der jeweiligen Herstellerbedingungen bzw. unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften abgeschlossen werden.
8.3 Jede Software ist beim Hersteller registriert und unterliegt im Hinblick auf die Nutzung den jeweiligen Herstellerbedingungen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Abnehmer auf das Verbot der Mehrfachnutzung der Software und das Verbot der Weiterübertragung der Nutzungsrechte hinzuweisen. Er hat jede Vertragsverletzung eines Abnehmers unverzüglich an IBH zu melden.
8.4 IBH übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat IBH von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
8.5 Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde IBH von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden.
9. Haftung
9.1 Soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. IBH haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet IBH nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
9.2 Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht: - wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von IBH beruht oder IBH vertragswesentliche Pflichten leicht fahrlässig verletzt hat. - wenn Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz oder von IBH zu vertretender Unmöglichkeit geltend gemacht werden. - bei von IBH eingeräumten Garantien. - für Körperschäden, die auf einer Pflichtverletzung beruhen und die von IBH, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind.
9.3 Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
9.4 Ist die Haftung von IBH ausgeschlossen oder begrenzt, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9.5 Die Haftung für einen von IBH zu vertretenden Verlust von Daten oder Programmen ist zudem auf den Schaden begrenzt, der eingetreten ist bzw. wäre, wenn der Kunde seine Daten innerhalb angemessener Intervalle gesichert hat bzw. hätte (Backup).
9.6 In jedem Fall ist die Ersatzpflicht bei von IBH zu vertretenden Sachschäden begrenzt auf die Deckungssumme der von IBH abgeschlossenen Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung. IBH ist im Einzelfall bereit, die entsprechende Deckungssumme dem Kunden mitzuteilen.
10. Export- und Importgenehmigungen
10.1 Alle Vertragsprodukte und technisches Know-how werden unter Einhaltung der derzeit gültigen AWG/AWV/EG-Dual-Use-Verordnung sowie der US-Ausfuhrbestimmungen von IBH geliefert und sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Beabsichtigt der Kunde die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten, ist er verpflichtet, die hierzu erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten - einzeln oder in systemintegrierter Form - entgegen diesen Bestimmungen ist untersagt.
10.2 Der Kunde muss sich selbständig über die derzeit gültigen Bestimmungen und Verordnungen informieren (Bundesausfuhramt, 65760 Eschborn/Taunus bzw. US-Department of Commerce, Office of Export Administration, Washington D. C. 20230). Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert. IBH hat keine Auskunftspflicht.
10.3 Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit und ohne Kenntnis der IBH, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet in vollem Umfang bei Nichteinhaltung der einschlägigen Bestimmungen.
11. EG-Einfuhrumsatzsteuer
Ein Kunde mit Sitz außerhalb Deutschlands hat die Regelungen der Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union zu beachten, insbesondere unaufgefordert die Umsatzsteueridentifikationsnummer an IBH bekanntzugeben und bereitwillig notwendige Auskünfte zu erteilen. Bei Missachtung hat der Kunde IBH den dadurch entstehenden Aufwand zu erstatten.
12. Allgemeine Bestimmungen
12.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
12.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dresden, wenn der Kunde Kaufmann ist. IBH ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UNAbkommen (UNCITRAL) über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der IBH IT-Service GmbH Physische Infrastruktur
(Stand: 10/23)
1. Geltungsbereich
1.1 Lieferungen und Leistungen der IBH IT-Service GmbH (nachfolgend IBH genannt) erfolgen ausschließlich zu den Bedingungen des Angebotes und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden selbst dann keine Anwendung, wenn der Kunde im Zusammenhang mit seiner Bestellung auf diese hinweist und IBH diesen nicht widerspricht. Zusagen, Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
2. Angebot
2.1 Angebote von IBH sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung der IBH, spätestens mit Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande.
2.2 Das Angebot wurde auf Grundlage des Leistungsverzeichnisses erarbeitet. Anfallende Kosten bezüglich Veränderungen, die sich während der Montage bauseits ergeben, sind nicht Bestandteil dieses Angebots.
2.3. Die Übernahme von bauseitigen Leistungen außerhalb des Leistungsverzeichnisses, werden als Nachtrag zum vereinbarten Stundenverrechnungssatz in Rechnung gestellt.
3. Leistungen
3.1 Die IBH geht von einem fließenden und freien Arbeitsablauf aus. Alle Vorleistungen des Kunden müssen gegeben sein. Ebenso ist Baufreiheit herzustellen. Der Beginn der Leistungen der IBH erfolgt nach Absprache.
3.2 Inhalt und Umfang der von IBH geschuldeten Lieferungen und Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung, dem Leistungsverzeichnis oder anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen der Partner.
3.3 Alle nicht ausdrücklich genannten Lieferungen und Leistungen sind nicht Bestandteil des Vertrages. Sofern kein Leistungsverzeichnis vorhanden, oder sonstige Vereinbarung Leistungen definieren, gehören folgende Leistungen nicht zum Umfang:
- Demontagearbeiten
- TÜV- Abnahmen
- Behördliche Genehmigungen
- Verlegen, Anschließen und Inbetriebnahmen externer Kabel
- Inbetriebnahme von Gebäuden und/oder Anlagen Dritter
- Lieferung jeglicher Verschraubungen
(z.B. EMV-Verschraubungen an Motoren/Pumpen/FU´s; Verschraubungen an Rep.-Schaltern etc.) - Lieferung Profibus-Stecker
- Montageausbau-Material
(z.B. C-Schienen, Wandhalter... als Halter für den Kabelwegeausbau → Ausbau der Kabelwege auf vormontierten Eisenprofilen) - Lieferung von Potischienen
(Anschluss der Potenzialausgleichsleitungen auf vorhandenen Potischienen) - Montage jeglicher Feldgeräte
(z.B. FU´s, Rep.-Schalter etc.)
3.4 Bei Montageausbau (Rohr / Stahl etc.) von Teilen unter 1,00 m wird pauschal 1,00 m zur Abrechnung gebracht.
3.5 Zumutbare Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
3.6 Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. IBH kommt in jedem Fall nur dann in Verzug, wenn die Verzögerung durch IBH verschuldet wurde, die Leistung fällig ist und der Kunde IBH erfolglos eine angemessene, schriftliche Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat.
3.7 Liefertermine verlängern sich für IBH angemessen bei Störungen aufgrund höherer Gewalt und anderer von IBH nicht zu vertretender Hindernisse, wie etwa Störungen bei der Selbstbelieferung durch die Lieferanten, Streiks, Betriebsstörungen etc.
3.8 IBH behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch derartige Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als sechs Wochen andauert.
4. Prüfung und Gefahrenübergang
4.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und Mangelhaftigkeit zu überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche Rüge innerhalb von fünf Tagen ab Lieferscheindatum, gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
4.2 Im Falle mangelhafter Ware, darf der Kunde darüber nicht verfügen, d. h. nicht teilen, weiterverkaufen oder weiterverarbeiten, solange keine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist. In besonderen Fällen hält sich IBH das Recht vor, ein Beweissicherungsverfahren durch einen externen Sachverständigen durchführen zu lassen.
4.3 Die Gefahr einer Beschädigung oder eines Verlustes des Vertragsproduktes geht mit Übergabe an das Transportunternehmen von IBH auf den Kunden über.
4.4 Die Ware kann auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden von IBH versichert werden. Die Kosten dafür trägt der Kunde.
4.5 Wird der Versand der Ware durch den Kunden, schuldhaft oder nicht, verzögert, dann lagert IBH die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit Annahmeverzug auf den Kunden über. In diesem Falle steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
4.6 Weist die gelieferte Ware erkennbare Schäden oder Fehlmengen auf, hat der Kunde diese bei Anlieferung schriftlich auf der Empfangsbescheinigung des Transportunternehmens zu vermerken. Der Vermerk muss den Schaden bzw. die Fehlmenge hinreichend deutlich kennzeichnen (Schadensanzeige gemäß § 438 HGB).
4.7 Kommt es im Rahmen des Vertrages zu einer Änderungsvereinbarung (sog. Nachtrag) zw. den Parteien, so umfasst das Nachtragsangebot zum einen die bauzeitabhänigen Mehrkosten, zum anderen führt die Nachtragsänderung zu einer angemessenen Verlängerung der Bauzeit und berührt zugleich den Anspruch auf Bauzeitenverlängerung nach § 6 Abs.2 Nr.1 a) VOB/B, § 650 b BGB nicht.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Preise ergeben sich aus der Auftragsbestätigung von IBH. Der Preis bezieht sich auf die ununterbrochene Montage während der normalen Arbeitszeit.
5.2 Arbeiten, die nur nachts und an Wochenenden ausgeführt werden können, bedürfen einer besonderen Vereinbarung und werden mit Aufschlägen berechnet.
5.3 Erneute Anfahrten durch Montageunterbrechung auf Grund nicht erbrachter bauseitiger Leistungen, die nicht von der IBH zu vertreten sind, werden ebenfalls in Rechnung gestellt.
5.4 Die Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Sonstige Nebenleistungen oder Kosten des Versands, insbesondere Fracht, Umwelt- und Abwicklungspauschalen werden dem Kunden gesondert gemäß jeweils aktueller Fachhandelspreisliste in Rechnung gestellt.
5.5 IBH behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Vertragsschluss Kostenerhöhungen - insbesondere infolge von Preiserhöhungen der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen - eintreten. Diese wird IBH dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
5.6 Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. Überschreitet der Kunde die eingeräumten Zahlungsfristen, werden ohne weitere Mahnung ab Eintritt der Fälligkeit Zinsen in Höhe von 9% p.a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank auf den Kaufpreis geschuldet. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadensersatzes bleibt unberührt.
5.7 IBH ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, ist IBH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
5.8 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenforderungen ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen gilt jede einzelne Bestellung als gesondertes Vertragsverhältnis.
5.9 Wird von den Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen, kann IBH jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorkasse oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden zur sofortigen Zahlung fällig.
5.10 Die gewährte Zahlungsbedingung besteht hinsichtlich des von IBH für jeden Einzelauftrag vergebenen Kreditlimits. Übersteigt der Auftrag dieses Kreditlimit, behält sich IBH vor, den restlichen Auftragswert als Vorkasse anzufordern. Im Fall einer nachträglich eintretenden Änderung der Bonität ist IBH berechtigt, Barzahlung Zug um Zug gegen Lieferung, Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen und bei Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten.
6. Datenverarbeitung
6.1 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der IBH mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung von Daten, die IBH Im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt geworden und zur Auftragsabwicklung notwendig sind. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass IBH die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke von IBH auch innerhalb der IBH-Unternehmens-gruppe verwendet.
6.2 Bei Erfordernis gibt IBH kundenspezifische Daten im Rahmen der Auftragsabwicklung (z. B. Erwerb von Lizenzen oder Serviceleistungen) im erforderlichen Umfang an Lieferanten oder Hersteller weiter.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die gelieferten Produkte bleiben Eigentum von IBH bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus dem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
7.2 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Seine künftigen Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware tritt der Kunde hiermit im jeweiligen Rechnungswert bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher in Ziffer 6.1 genannten Ansprüche zur Sicherheit an IBH ab. IBH darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offenlegen. Auf Verlangen von IBH wird der Kunde IBH Namen und Anschrift seiner betroffenen Abnehmer sowie Art und Umfang seiner gegen diese bestehenden Ansprüche mitteilen.
7.3 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware ist dem Kunden nicht erlaubt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von IBH hinweisen und IBH Unverzüglich schriftlich benachrichtigen.
7.4 Eine Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt ausschließlich für IBH. In diesem Falle erwirbt IBH einen Miteigentumsanteil an der fertigen Ware bzw. an der neuen Sache, der dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der fertigen Ware bzw. der neuen Sache entspricht.
7.5 Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von IBH an den Kunden, oder bei Anhaltspunkten für eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden darf IBH zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen bzw. die Abtretung von Herausgabeansprüchen des Kunden gegen seine Abnehmer verlangen.
7.6 Die Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch IBH gilt nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.
7.7 Auf Verlangen des Kunden wird IBH Sicherheiten insoweit freigeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 10%übersteigt.
7.8 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum von IBH. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Aufbewahrung Sorge zu tragen und darf die Gegenstände nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit IBH über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzen.
8. Gewährleistung
8.1 IBH gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen Mängeln behaftet sind und für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet sind bzw. sich für die gewöhnliche Verwendung eignen. Dabei sind sich die Partner bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
8.2 IBH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Funktionen von Software den Anforderungen des Kunden genügen und die Vertrags-produkte in der vom Kunden getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
8.3 Sachmängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte verändert, unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen der Hersteller entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
8.4 Die Sachmängelhaftung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typ-bezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Eine Haftung für Sachmängel besteht nur, sofern die Ursache des Sachmangels bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag.
8.5 Falls keine abweichende individuelle Regelung getroffen worden ist, verjähren Sachmängelansprüche in 24 Monaten. Teile, die mit hochkorrosiven Gasen (z.B. HBr / HCL) in Berührung kommen in 6 Monaten. Für Verbrauchs- und Verschleißteile wird keine Gewährleistung übernommen. Die Verjährung beginnt mit Ablieferung.
8.6 Sachmängelhaftungsansprüche sind nur mit Zustimmung von IBH übertragbar. Weitergehende Garantie und Gewährleistungszusagen der Hersteller gibt IBH in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.
8.7 Bei Vorliegen eines Sachmangels erfolgt nach Wahl von IBH zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von IBH über. Ist IBH zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage, ist dies mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder beseitigt IBH Mängel nicht innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist, ist der Kunde zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Liefert IBH zum Zwecke der Nacherfüllung ein Ersatzprodukt, hat der Kunde das mangelhafte Produkt herauszugeben und Wertersatz für Gebrauchsvorteile zu leisten. Im Falle des Rücktritts wird dem Kunden ein Betrag gutgeschrieben, der sich aus dem Kaufpreis abzüglich der wertmäßigen Gebrauchsvorteile ergibt. Für die Ermittlung der Gebrauchsvorteile wird auf das Verhältnis der Nutzung des Gegenstandes durch den Käufer zur voraussichtlichen Gesamtnutzungsdauer abgestellt.
8.8 Alle mit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten (z. B. Transportkosten, Verpackungskosten) trägt der Kunde, es sei denn, dass sie zum Auftragswert außer Verhältnis stehen.
8.9 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Sachmangel nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen von IBH berechnet.
8.10 Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung, kostenpflichtigen Reparaturaufträgen und Retouren jeglicher Art gelten die jeweils aktuellen Fachhandelspreisliste.
8.11 Alle weiteren oder anderen als die in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt. Die gesetzlichen Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf bleiben hiervon unberührt.
9. Haftung
9.1 Soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. IBH haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet IBH nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
9.2 Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht:
a) wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von IBH beruht oder IBH vertragswesentliche Pflichten leicht fahrlässig verletzt hat.
b) wenn Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz oder von IBH zu vertretender Unmöglichkeit geltend gemacht werden.
c) bei von IBH eingeräumten Garantien.
d) für Körperschäden, die auf einer Pflichtverletzung beruhen und die von IBH, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind.
9.3 Im Fall leichter Fahrlässigkeit ist ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzugs ausgeschlossen, im Übrigen begrenzt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5% des vom Lieferverzug betroffenen Lieferwerts.
9.4 Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
9.5 Ist die Haftung von IBH ausgeschlossen oder begrenzt, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9.6 Die Haftung für einen von IBH zu vertretenden Verlust von Daten oder Programmen ist zudem auf den Schaden begrenzt, der eingetreten ist bzw. wäre, wenn der Kunde seine Daten innerhalb angemessener Intervalle gesichert hat bzw. hätte (Backup).
9.7 In jedem Fall ist die Ersatzpflicht bei von IBH zu vertretenden Sachschäden begrenzt auf die Deckungssumme der von IBH abgeschlossenen Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung. IBH ist im Einzelfall bereit, die entsprechende Deckungssumme dem Kunden mitzuteilen.
10. Export- und Importgenehmigungen
10.1 Alle Vertragsprodukte und technisches Know-how werden unter Einhaltung der derzeit gültigen AWG/AWV/EG-Dual-Use-Verordnung sowie der US-Ausfuhrbestimmungen von IBH geliefert und sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Beabsichtigt der Kunde die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten, ist er verpflichtet, die hierzu erforderlichen Geneh-migungen einzuholen. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten - einzeln oder in systemintegrierter Form - entgegen diesen Bestimmungen ist untersagt.
10.2 Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit und ohne Kenntnis der IBH, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet in vollem Umfang bei Nichteinhaltung der einschlägigen Bestimmungen.
11. EU-Einfuhrumsatzsteuer
Ein Kunde mit Sitz außerhalb Deutschlands hat die Regelungen der Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union zu beachten, insbesondere unaufgefordert die Umsatzsteueridentifikationsnummer an IBH bekanntzugeben und bereitwillig notwendige Auskünfte zu erteilen. Bei Missachtung hat der Kunde IBH den dadurch entstehenden Aufwand zu erstatten.
12. Allgemeine Bestimmungen
12.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
12.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dresden, wenn der Kunde Kaufmann ist. IBH ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UN-Abkommen (UNCITRAL) über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.