Haben Sie NIS-2 im Blick?

IBH begleitet Sie von der Analyse bis zur Umsetzung.

2026: Die NIS-2-Richtlinie ist in Kraft getreten. Während viele Unternehmen noch immer abwägen, ob sie sich mit dem neuen europäischen Rechtsrahmen auseinandersetzen müssen, sind die gesetzlichen Anforderungen längst verbindlich. Auf eine offizielle Benachrichtigung warten Unternehmen und Organisationen vergeblich – sie bleibt aus. Wer betroffen ist, muss das selbst feststellen und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Wer das nicht tut, haftet.

Die Richtlinie umfasst überraschend viele Unternehmen und Organisationen. Bislang verpflichtete das Gesetz rund 2.000 Betreiber kritischer Infrastrukturen auf strenge Sicherheitsstandards, nun betrifft NIS-2 potenziell über 30.000 Unternehmen in Deutschland.

Sind Sie von der NIS-2-Richtlinie betroffen?

Die Einordnung erfolgt anhand von vier Kriterien:

  1. Ihre Branche gehört zu den 18 regulierten Sektoren.
  2. Ihr Betrieb beschäftigt mindestens 50 Mitarbeitende oder erzielt über 10 Millionen Euro Jahresumsatz.
  3. Sie gehören zu den KRITIS-Einrichtungen.
  4. Sie sind über Ihre IT-Lieferkette indirekt betroffen.

Achtung: Besonders der letzte Punkt betrifft viele Unternehmen, für die diese Regeln bisher nicht galten.

Keine Delegierung. Keine Schonfrist. Keine Ausnahmen.

NIS-2 macht Cybersicherheit zur persönlichen Führungsverantwortung. Verstöße werden nicht mit einer Verwarnung beantwortet: Die Sanktionen beginnen bei 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes.  Zusätzlich gelten strengere Meldefristen, der verpflichtende Einbezug von Lieferketten und die direkte finanzielle Haftbarkeit der Geschäftsführung am Privatvermögen.

Die Anforderungen werden komplexer, qualifiziertes Personal knapper und der Überblick über die eigene IT-Infrastruktur lückenhafter. Deshalb ist jetzt der richtige Zeitpunkt, zu handeln.

Und dafür brauchen Sie den richtigen Partner. Mit IBH, einem regionalen IT-Partner mit eigenem Rechenzentrum in Dresden, treffen Sie die richtige Wahl. Wir begleiten Sie von der ersten Bestandsaufnahme bis zur vollständigen Umsetzung. Strukturiert. Verlässlich. Alles aus einer Hand.

IBH begleitet Sie: strukturiert, erfahren, regional.

Als erfahrener IT- und Elektro-Dienstleister unterstützen wir Sie mit allem, was die NIS-2-Compliance erfordert. Mit technischem Tiefgang und ganzheitlichen Sicherheitskonzepten.

IHRE IBH-VORTEILE

  • IBH-eigenes Rechenzentrum in Dresden: Unser digitales Fundament gewährleistet den gesetzlich geforderten Informationsschutz gemäß NIS-2.
  • Kombination aus digitaler und physischer Infrastruktur: Unser Konzept sichert Ihre Systeme umfassend ab und erfüllt die komplexen NIS-2-Vorgaben.
  • Zertifizierte Sicherheitskonzepte: Unsere Standards und Spezialisten stellen sicher, dass Sie die Nachweispflichten unter NIS-2 erfüllen und dokumentieren.
  • Über 35 Jahre Erfahrung im Mittelstand: Wir kennen die typischen Schwachstellen mittelständischer IT-Infrastrukturen und setzen die gesetzlichen Richtlinien präzise um.

Von der strukturierten Bestandsaufnahme über die Analyse bis zur vollständigen Umsetzung der NIS-2-Richtlinien – IBH begleitet Sie auf jedem Schritt.

SICHERE
USV-ANLAGEN

Weitere Informationen zum Thema unterbrechungsfreie Stromversorgung finden Sie auf unserer Website unter der Rubrik: Infrastruktur – USV-Anlagen.